|
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage
unserer Lieferverträge. Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für uns
nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsabschluss Ein Vertrag kommt erst durch
unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3. Preise Eine verbindliche
Preisgestaltung erfolgt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung und
unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten
unverändert bleiben. Unsere Preise verstehen sich, wenn nichts anderes angegeben, in Euro zuzüglich
der zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Umsatzsteuer und ab Werk, ohne Verpackung, Porto, Versicherung.
4. Liefermenge, Lieferfrist Wir sind zu Teillieferungen
berechtigt. Unsere Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware.
Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt
oder bei Lieferunmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet wird.
Die vereinbarte Lieferfrist gilt immer nach Klärung aller technischen und
kaufmännischen Einzelheiten. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der
Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
Die Einhaltung zugesagter Liefertermine steht unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist
einschließlich der Nachfrist ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der
Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde, beschränkt.
Höhere Gewalt, Arbeitskampf, unverschuldete Betriebsstörungen, Nichtbelieferung
durch den Vorlieferanten und ähnliche unvorhersehbare von uns nicht zu
vertretende Umstände entbinden uns von den vereinbarten Lieferfristen. Die
Lieferfrist verlängert sich dann jeweils angemessen. In diesen Fällen ist der
Besteller nicht berechtigt, vom Vertag zurückzutreten und
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
5. Leistungsstörungen Der Besteller hat die gelieferte
Ware vertragsgemäß zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche
nach Empfang der Ware zulässig. Bei versteckten Mängeln beträgt die
Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Versand der Ware. Geringfügige Fehler, welche
die Verwendbarkeit des Erzeugnisses nicht wesentlich beeinträchtigen, sind kein
Grund zur Beanstandung. Wir haben das Recht, die mangelhafte Sache
nachzubessern oder zu ersetzen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
In allen Fällen, in denen eine Haftung auf Ersatz von Begleit- und/oder
Vermögensschäden in Betracht kommt, ist die Haftung der Höhe nach auf die
Versicherungsdeckungssumme begrenzt, welche IBG für die Betriebshaftpflicht
versichert hat.
Wir fertigen nach Zeichnungen, Druckvorlagen und Mustern, die vom Besteller
geprüft und als Fertigungsunterlagen von ihm freigegeben sind. Für die
konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haften wir
nicht. Die Haftung wird auch für den Fall ausgeschlossen, dass dadurch
Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Ebenso wird die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, es sei denn,
dass uns oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fallen.
Der Höhe nach ist der Schadensersatz jeweils begrenzt auf den vertragstypischen
und vernünftigerweise vorhersehbaren sog. kausaladäquaten Schaden unter
Ausschluss des unvorhersehbaren entfernten Mangelfolgeschadens.
Eine Produkthaftung ist ausgeschlossen, wenn die Fehlerhaftigkeit des Produktes
des Bestellers durch die unsachgemäße Verwendung des von IBG gelieferten
Produktes entstanden ist. Eine Produkthaftung ist weiter ausgeschlossen
in den Fällen, in denen IBG ein Produkt auf Anleitung oder Vorgabe des
Bestellers herstellt ohne Kenntnis des Endproduktes bzw. ohne die Möglichkeit einer
Einflussnahme auf seine Verwendung.
6. Zahlungsbedingungen Alle Rechnungen sind zahlbar
innerhalb von 30 Tagen netto.
Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es uns frei, die weitere
Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Tritt eine erhebliche Gefährdung unseres
Zahlungsanspruches ein, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende
Sicherheit zu fordern. Bei Verweigerung bleibt uns der Rücktritt vorbehalten.
Für die Zahlung der anteiligen Einmalkosten gilt 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3
bei Freigabe der Fertigungsunterlagen und 1/3 bei Lieferung, sofern nicht
Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden
Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum.
Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Layouts, Filme, Quellen der
Software und der Dokumentation etc., die von uns erarbeitet und zur Verfügung
gestellt werden, bleiben Eigentum von
IBG.
8. Patent- und Urheberrechte An Schaltschemata, Zeichnungen,
Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen,
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche
Einwilligung dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt.
Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Für die
Verletzung etwaiger Patent- oder Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht
werden.
9. Export und Re-Export Der Besteller verpflichtet sich
von IBG gelieferte Ware nur zu exportieren / reexportieren, sofern die
einschlägigen EG-Bestimmungen und die Vorschriften des bundesdeutschen Außen-
und Wirtschaftsrechts eingehalten werden. Die Kenntnisverschaffung zu diesen
Rechtsgebieten obliegt dem Besteller.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und
Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Sitz unserer Firma,
einschließlich für Klagen im Scheck-, Wechsel- und Urkundsverfahren. Änderungen
oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
11. Schlussbestimmung Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Waibstadt, 27.02.2013
| |